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Hinweisgebersystem EPS Personalservice GmbH

Mit dem Hinweisgebersystem der EPS Personalservice GmbH haben aktive und ehemalige Mitarbeiter/Innen der EPS Personalservice GmbH, aber auch andere Personengruppen, die in einer Beziehung zur EPS Personalservice GmbH stehen oder gestanden haben, die Möglichkeit, namentlich oder anonym und unter Wahrung der Vertraulichkeit Hinweise auf Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen Satzung und Ordnungen, Verhaltenskodexe, interne Richtlinien usw. zu melden. Das Hinweisgebersystem der EPS Personalservice GmbH bildet damit einen wesentlichen Baustein im Compliance-Managemenet der EPS Personalservice GmbH. Es geht sowohl um die Wahrung rechtskonformen Verhaltens als auch um Prävention. Schließlich soll das Hinweisgebersystem auch zur Vertraulichkeitsbildung und zur Transparenz in unserem Unternehmen beitragen.

Das System erfüllt die Voraussetzungen der Richtlinie der EU 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Darüber hinaus werden die Anforderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 22.07.2022 für ein deutschen Hinweisgeberschutz-Gesetz berücksichtigt. Zugleich sind auch die Anforderungen an ein Beschwerdeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten erfüllt.

Entscheidend für die Anwendung des Hinweisgebersystems ist, dass eine Person hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass es innerhalb der EPS Personalservice GmbH zu einem Rechtsverstoß oder einem rechtswidrigen Fehlverhalten gekommen ist und diese Person hierüber einen Hinweis geben möchte. Das Hinweisgebersystem dient hingegen NICHT als Meldestelle für Beschwerden oder Reklamationen im Sinne eines Beschwerdemanagements.

Für Hinweise auf Rechtsverstöße oder auf rechtswidrige Verhaltensweisen sieht unser System mehrere Wege vor. Diese können unter Namensnennung oder anonym erfolgen. Hinweise können unter Nutzung folgender Wege gegeben werden:

 

1) Per Mail an:

hinweismeldestelle(at)eps-personal.de

 

2) Per Post an:

EPS Personalservice GmbH
Hinweismeldestelle (vertraulich)
Werderstraße 16
78532 Tuttlingen

 

3) Per Webseiten-Kontaktformular (anonym):

Hinweisgebersystem

Verstoßmeldung

Beschreiben Sie den Vorfall möglichst genau
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