Die wichtigsten Punkte:
Krank ist krank. Punkt!
„Du, hast Du schon gehört: die Helga ist heute schon wieder krank. Das ist das vierte Mal in den letzten 8 Monaten. So langsam glaub ich, die markiert doch bestimmt...“
Zugegeben: Nicht immer sind Krankheits- und Ausfallzeiten in Unternehmen gerne gesehen. Immerhin muss die Arbeit ja erledigt werden und fällt ein Mitarbeiter aus, muss das meist durch die Kollegen derselben Abteilung kompensiert werden. Dass Krankheitstage dort nicht immer und überall auf Beifallsstürme stoßen, liegt auf der Hand.
Dennoch, zunächst einmal gilt die ganz banale Erkenntnis: Krank ist krank. Und wer krank ist, sollte nicht arbeiten.
10,6 Tage fehlte im Jahr 2018 jeder Arbeitnehmer in Deutschland krankheitsbedingt durchschnittlich (vgl. Statistisches Bundesamt 2019). Dieser Wert ist über die letzten Jahre relativ stabil geblieben.
Die Aussagefähigkeit dieses Werts ist indes relativ gering: So können geringe Krankheitszeiten zum einen als Indikator für eine hohe psychosoziale Gesundheit gewertet werden – oder mit der Angst begründet werden, den Job zu verlieren.
Es lohnt sich also immer der ganz individuelle Blick auf jeden Krankheitsfall.
Streitpunkt Krankmeldung – ab wann muss ich zum Arzt
„Muss ich eigentlich schon ab dem ersten Tag zum Arzt?“
Diesen Punkt hat der Gesetzgeber klar geregelt, und zwar im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG bzw. EFZG), wo es heißt:
„Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“
Als Arbeitnehmer müssen Sie also gewöhnlicherweise nicht sofort zum Arzt, sondern erst ab dem dritten Tag. In vielen Fällen macht das auch Sinn – so kann ein oder zwei Tage gesundschlafen schon Wunder wirken. Und auch aus der Sicht des Arbeitgebers macht diese Regelung Sinn – immerhin schreiben viele Mediziner den Patienten oder die Patientin nur für einen oder zwei Tage krank, sondern dann schon die mehrere Tage, die ganze Woche oder noch mehr.
Aber: Diese Regelung kann vom Arbeitgeber arbeitsvertraglich individuell gestaltet sein – und zwar ohne Angabe von Gründen:
„Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Hierauf sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag also genau achten. Sollte also in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben sein, dass Sie bereits ab dem ersten Fehltag eine Krankheitsmeldung – die sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – einzureichen haben, müssen Sie sich jeweils sofort zum Arzt begeben.
Ganz wichtig: Wozu Sie definitiv ab dem ersten Tag der Krankheit verpflichtet sind, das ist die Meldung beim Arbeitgeber, dass Sie (zumindest) heute nicht kommen können:
„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“
Geben Sie Ihrem Arbeitgeber also so früh wie möglich Bescheid – immerhin rechnet er mit Ihnen und muss im Falle Ihres Wegbleibens ggf. personelle Kapazitäten umplanen.
Hart zu sich – unfair zu den anderen?
Noch immer gilt für viele Menschen Krankheit als Zeichen von Schwäche und als Makel. Dabei kann es jeden erwischen – jeden Tag.
Zur Wahrheit gehört auch, dass manche Menschen anfälliger sind gegenüber Krankheiten als andere. Und dass auch spezielle Lebenssituationen zu erhöhten Krankheits- und damit auch Fehltagen führen können – Eltern kleiner Kinder, die Krankheiten aus dem Kindergarten oder der Schule mit nach Hause bringen, können ein Lied davon singen.
Nicht zu vernachlässigen sind auch tätigkeits- oder branchenspezifische Risiken: So sind beispielweise körperlich hart arbeitende Menschen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich Erkrankungen zuzuziehen, zum Beispiel Verletzungen des Bewegungsapparats. Mit einem Bandscheibenvorfall kann ein Zimmermann schlicht nicht arbeiten gehen. Zugenommen haben in den vergangenen Jahren psychisch bedingte Ausfälle, ein Burn-Out ist da die wohl schlimmste Konsequenz.
Der wohl häufigste Fall bleibt der, bei dem man vielleicht noch zur Arbeit gehen könnte:
„Och, so schlimm ist es ja nicht, das steh ich schon durch. Zur Not nehm ich halt Tabletten...“
Sie fühlen sich also schlecht, aber noch nicht so katastrophal, dass Sie zu Hause bleiben würden – was soll denn der Chef von einem denken, und sonst müssen ja die Kollegen den Job machen.
Was zunächst wie selbstloses Verhalten klingt, kann schnell zu unverantwortlichem Verhalten werden. Nicht nur ist der verschnupfte Kollege für die anderen Kollegen zumeist eine Zumutung, besonders ins Gewicht fällt das Risiko, andere einer Ansteckung auszusetzen.
Deshalb: Denken Sie immer an Ihre Gesundheit – und an die der anderen! Nicht jeder leichte Schnupfen muss ein Grund sein, zuhause zu bleiben. Aber machen Sie sich stets bewusst, dass Sie nicht nur sich selbst gegenüber Verantwortung tragen, sondern auch Ihrem Umfeld gegenüber. Und meist können Sie viel besser und erholt wieder in Ihren Job starten, wenn Sie sich in Ruhe auskurieren konnten. Ansonsten besteht die Gefahr, eine Erkrankung zu verschleppen – was nicht selten dramatische Folgen haben kann.
An dieser Stelle kommt immer auch der Arbeitgeber ins Spiel: Er genießt eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Das bedeutet auch, Mitarbeitern ein Arbeitsverbot zu erteilen, die für Kollegen oder gar Kunden ein Gesundheitsrisiko darstellen.
Zudem gilt: Ein guter Job ist meist auch ein gesunder Job. Und ein guter Arbeitgeber wird immer darauf Wert legen, dass seine Mitarbeiter gesund sind, gesund werden und gesund bleiben können (soweit es in seiner Macht steht). Ein guter Chef kümmert sich um sein Team und erkundigt sich nach dem Gesundheitszustand des Mitarbeiters – im Idealfall nicht erst im Falle einer Krankheit.