In Sachen Mindestlohn sind Zeitarbeiter also seit vielen Jahren bessergestellt als andere Arbeitnehmer. Gute und faire Bezahlung sind Standard bei seriösen Zeitarbeitsfirmen wie EPS Personalservice GmbH, denn hier wird nach dem Zeitarbeits-Tarif bezahlt, den der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) regelmäßig miteinander verhandeln. Ein Tarif, der in vielen Punkten wie Urlaub, betrieblichen Extras, Sonderzahlungen, Zuschlägen, aber eben auch bei Löhnen viele Vorteile für die Arbeitnehmer birgt.
Ab 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro
Nachdem die deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung in Berlin festgehalten wurde, hat Ende Februar auch das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Mindestlohn verabschiedet
Das bedeutet:
• Ab 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben – diese Lohnuntergrenze darf bei keinem Job unterschritten werden
• Die Entgeltgrenze für Minijobs wird auf 520 Euro erhöht, sodass zehn Stunden pro Woche mit Mindestlohn gearbeitet werden kann
• Die Höchstgrenze vom Übergangsbereich wird von 1300 auf 1600 Euro angehoben
• Weitere Anpassungen des Mindestlohns gibt es auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erneut bis zum 30.Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024
Wichtig: Es gibt weiterhin Ausnahmen zum gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen sind:
• Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende: Für Azubis gibt es allerdings eine Mindestausbildungsvergütung
• Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer neuen Beschäftigung
• Praktikanten – egal ob Pflichtpraktika für Schule oder Universität oder freiwilliges Praktikum (bis zu drei Monaten)
• Ehrenamtliche
Auch die Branchenmindestlöhne steigen 2022 – diese Berufe sind betroffen:
Nicht zu verwechseln ist der gesetzliche Mindestlohn mit den Mindestlöhnen bestimmter Branchen, den sogenannten Branchenmindestlöhnen. Hier verhandeln jeweils Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände miteinander.
Für die rund 750.000 Beschäftigten im Bereich Leiharbeit und Zeitarbeit begann die Lohnsteigerung bereits im April 2021 und endet jetzt zum 1. April 2022 mit nochmal 4,10 Prozentpunkten.
Fazit: Damit sind die Löhne in der Leiharbeit in den vergangenen zwei Jahren um 7,10 Prozent gestiegen – also weit über dem Durchschnitt.
In folgenden Bereichen gibt es außerdem Steigerungen:
• In der beruflichen Aus- und Weiterbildung bekommen Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit 1. Januar 2022 mehr
• Im Elektrohandwerk gilt seit 1. Januar 2022 ein Branchenmindestlohn von 12,90 Euro (vorher 12,40 Euro).
• Im Pflegebereich gibt es ebenfalls neue Mindestlöhne.
Wer profitiert besonders von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns?
In Deutschland gibt es laut einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung rund 19 Prozent Geringverdiener. Sie müssen mit einem Bruttoarbeitsentgelt unter 2284 Euro (Vollzeit) im Monat auskommen.
Betroffen sind insbesondere folgende gesellschaftliche Gruppen:
• Frauen
• Junge Vollzeitbeschäftigte
• Menschen mit Migrationshintergrund
• Menschen, die in Ostdeutschland leben
So fasst auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einer Mitteilung des Ministeriums zusammen: „Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zugute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben.“ Darüber hinaus sei der Mindestlohn auch aus ökonomischer Sicht ein Vorteil, denn er erhöhe die Kaufkraft und gebe wichtige Impulse für die wirtschaftliche Erholung. Quelle