Zwei Rechenbeispiele: Beschäftigte der untersten Einkommensstufe, also ungelernte Kräfte, verdienen seit dem 1. Januar 2024 13,50 Euro pro Stunde. Für hochqualifizierte Kräfte mit Studium und Berufserfahrung in Entgeltgruppe 9 gibt es inzwischen 25,89 Euro. Hinzu kommen Branchenzuschläge und viele betriebliche Extras wie Sonderzahlungen.
Wie viel Lohn gibt es für Zeitarbeit?
Wichtige Fragen zum allgemeinen Mindestlohn
Wie funktioniert der gesetzliche Mindestlohn?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 in Deutschland eingeführt und ist eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Januar 2024 liegt er bei 12,41 Euro. Rechtlich verankert ist er im Mindestlohngesetz. BMAS - Mindestlohn
Wie oft wird der Mindestlohn angehoben?
Begonnen wurde 2015 mit 8,50 Euro. Seither gab es diverse Erhöhungen. Während es in manchen Jahren keine Erhöhung gibt – wie zum Beispiel 2023 – gibt es in anderen Jahren mehrere. Darüber entscheidet die Mindestlohnkommission. Sie besteht aus Gewerkschaftsvertretern, Arbeitgebern und Wissenschaftlern.
Wann wird der allgemeine Mindestlohn wieder erhöht?
Die letzte Erhöhung stand zum 1. Januar 2024 ins Haus, die nächste ist für Januar 2025 geplant.
Gilt der Mindestlohn auch für mich?
Ausgenommen sind:
• Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende: Für Azubis gibt es allerdings eine Mindestausbildungsvergütung
• Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer neuen Beschäftigung
• Praktikanten – egal ob Pflichtpraktika für Schule oder Universität oder freiwilliges Praktikum (bis zu drei Monaten)
• Ehrenamtliche
Welchen Mindestlohn gibt es für Auszubildende?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Umgangssprachlich wird die Mindestausbildungsvergütung allerdings so genannt. Die Mindestausbildungsvergütung ist zuletzt zum 1. Januar 2024 gestiegen auf:
- 649 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 766 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 876 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 909 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Ab 2025 wird die Mindestausbildungsvergütung jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Was sind Branchenmindestlöhne?
Nicht zu verwechseln ist der gesetzliche Mindestlohn mit den Mindestlöhnen bestimmter Branchen, den sogenannten Branchenmindestlöhnen. Hier verhandeln jeweils Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände miteinander, wie beispielsweise im Bereich Leiharbeit und Zeitarbeit. In folgenden Bereichen gibt es unter anderem Steigerungen:
- In der beruflichen Aus- und Weiterbildung bekommen Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit 1. Januar 2024 mindestens 18,58 Euro pro Stunde, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bachelorabschluss erhalten mindestens 19,15 Euro.
- Im Elektrohandwerk gilt im Jahr 2024 ein Branchenmindestlohn von 13,95 Euro.
- Für Maler und Lackierer werden seit 1. April 2023 14,50 Euro für Gesellen und 12,50 Euro für Helfer fällig. Zum 1. April 2024 steigt der Mindestlohn um 50 Cent für beide Gruppen.
- Im Pflegebereich gibt es ebenfalls neue Mindestlöhne. Für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Mindestlohn seit 1. Dezember 2023 14,15 Euro pro Stunde und steigt zum 1. Mai 2024 auf 15,50 pro Stunde und zum 1. Juli 2025 auf 16,10 Uhr pro Stunde. Für Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung beträgt der Mindestlohn seit Dezember 2023 15,25 Euro pro Stunde. Zum 1. Mai 2024 steigt er auf 16,50 Euro pro Stunde und zum 1. Juli 2025 auf 17,35 Euro pro Stunde. Pflegefachkräfte verdienen seit 1. Dezember 2023 mindestens 18,25 Euro, ab 1. Mai 2024 19,50 Euro und ab 1. Juli 2025 20,50 Euro pro Stunde.
Wie ist die aktuelle Regel zu Minijobs?
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Die Entgeltgrenze für Minijobs wurde auf 538 Euro erhöht, sodass knapp elf Stunden pro Woche mit Mindestlohn gearbeitet werden kann
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Die Höchstgrenze vom Übergangsbereich wurde auf 2.000 Euro angehoben
Wer profitiert besonders von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns?
Geringverdiener in Deutschland müssen 2024 mit einem Bruttoarbeitsentgelt unter 1.195 Euro (Vollzeit) im Monat auskommen.
Betroffen sind insbesondere folgende gesellschaftliche Gruppen:
• Frauen
• Junge Vollzeitbeschäftigte
• Menschen mit Migrationshintergrund
• Menschen, die in Ostdeutschland leben
Fazit: In Sachen Mindestlohn sind Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter seit vielen Jahren bessergestellt als andere Arbeitnehmer. Gute und faire Bezahlung sind Standard bei seriösen Zeitarbeitsfirmen wie EPS Personalservice GmbH, denn hier wird nach dem transparenten Zeitarbeits-Tarif bezahlt.
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