Höchste Priorität – auch für Zeitarbeiter
Dabei legen gesetzliche Vorschriften und Richtlinien fest, dass es grundsätzlich die Aufgabe eines Arbeitgebers ist, die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Das ist nachzulesen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das auch unter dem Namen „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ bekannt ist. Es gilt seit 1996 deutschlandweit und betrifft auch Zeitarbeitskräfte, die temporär in verschiedenen Unternehmen zum Einsatz kommen. Deshalb arbeitet EPS Personalservice GmbH eng mit seinen Kunden zusammen. So stellt er sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Mitarbeiter über alle relevanten Sicherheitsbestimmungen informiert sind. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Sicherheitseinweisungen, Schulungen zum Umgang mit Gefahrstoffen oder persönliche Schutzausrüstung. Kurz: Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen, die die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleisten.
Was dem Team von EPS Personalservice GmbH darüber hinaus am Herzen liegt, ist eine offene Kommunikation mit den Mitarbeitern. Sie sollen sich jederzeit sicher fühlen, ihre Anliegen und Bedenken äußern können und wissen, dass ihre Sicherheit an erster Stelle steht. Dafür bietet es den Mitarbeitern jederzeit die Möglichkeit, sich zu melden, wenn sie unsichere Arbeitsbedingungen feststellen oder Verbesserungsvorschläge einbringen möchten. Letztere zielen vor allem auf die Prävention, die beim Thema „Sicherheit am Arbeitsplatz“ eine entscheidende Rolle spielt. Schließlich sollen Gefahren und Unfälle schon im Vorfeld vermieden und Risiken minimiert werden.
Denn feststeht: Mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz kann nicht nur menschliches Leid zur Folge haben, sondern auch zu Produktionsausfällen, finanziellem Verlust und sogar zu einem schlechten Ruf für das Unternehmen führen. Schon allein deshalb sollte jedem Unternehmer daran gelegen sein, für die körperliche und geistige Sicherheit der Menschen zu sorgen, die für ihn arbeiten. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten: Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Information und Unterweisung, Gesundheitsvorsorge, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie Dokumentation und Überprüfung.
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitgeber verpflichtet, potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Sie berücksichtigt alle möglichen Gefahrenquellen, darunter Maschinen, Chemikalien, ergonomische oder auch psychische Belastungen. Im Anschluss geht es an die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist. Hierzu zählen beispielsweise eine persönliche Schutzausrüstung, Schulungen zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln oder die Einrichtung von Notfallplänen. Doch der beste Notfallplan ist hinfällig, wenn die Mitarbeiter ihn nicht kennen. Deshalb sind Information und Unterweisung zwei weitere wichtige Bausteine, wenn es um Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Über alle relevanten Sicherheitsbestimmungen müssen Mitarbeiter informiert und regelmäßig unterwiesen werden. Für neue Mitarbeiter sind diese Unterweisungen genauso wichtig wie Schulungen zum Umgang mit Gefahrstoffen oder Brandschutzübungen für die gesamte Mannschaft.
Oberstes Ziel all dieser Maßnahmen ist, dass die Arbeitnehmer gesund bleiben. Deshalb sind auch regelmäßige Gesundheitschecks, eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder Angebote zur Stressprävention Teil des Themenfelds „Sicherheit am Arbeitsplatz“. Hinzu kommen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, zu der Unternehmen – abhängig von ihrer Art und Branche – mitunter verpflichtet sind. Sie ist zur Stelle, wenn es um Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit und um den Arbeitsschutz geht. Alle getroffenen Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz müssen dabei dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Denn Prävention kann nur dann gelingen, wenn die Maßnahmen tatsächlich wirken und Anpassungen vorgenommen werden, falls sie sich als unbrauchbar erwiesen haben.